Verhaltensvereinbarung
- Ich halte mich an vereinbarte Regeln und Termine. (Schulordnung, Nachbringen im Krankheitsfall, bei Vergessen der HÜ unaufgefordertes Nachbringen in der nächsten Stunde, Bücher, moderne Medien)
- Ich verhalte mich meinen Mitmenschen gegenüber respektvoll und wertschätzend. (Grüßen, angemessene Sprache in der Schule, Bitte/Danke/Entschuldigung, Teilen, kein Auslachen, Hilfestellungen geben, Ordnung und Sauberkeit, Umgang mit Materialien und Schuleigentum -> WC, Tische, Sessel, Hausschuhe)
- Ich trage zu einer angenehmen Lernumgebung bei. (Aufzeigen vor Wortmeldungen, ausreden lassen, andere Meinungen akzeptieren, Vielfalt schätzen, andere Kulturen und Sprachen achten, respektvolle Sprache, kein ständiges Trinken während des Unterrichts)
- Nulltoleranz bei Gewalt (physisch, psychisch und verbal)
Konsequenzen:
- Bei Verstoß gegen die Schulordnung erfolgt als erste Maßnahme ein Gespräch über den jeweiligen Verstoß bzw. das Verhalten des/der SchülerInnen inklusive einer Verwarnung. Der/die SchülerIn verfasst eine schriftliche Reflexion des Vorfalls/des Verhaltens, dabei wird das Fehlverhalten und das fehlende vereinbarte Verhalten beschrieben.
- Bei weiteren Vergehen werden die Erziehungsberechtigten telefonisch kontaktiert und vom/von SchülerIn über den Vorfall informiert.
- Bei Fehlverhalten in den Pausen müssen die SchülerInnen die Pause vor dem Konferenzzimmer bei der Aufsichtsperson verbringen. Zusätzlich kann angeordnet werden, das Pausenareal zu reinigen.
- Bei größeren Verstößen und/oder mutwilliger Sachbeschädigung werden die Erziehungsberechtigten informiert, Schadensersatz eingefordert und Sozialdienst verordnet (Werkraum reinigen, Bibliothek mit Lehrkraft organisieren, Unterstützung bei Gerätewartung und Reinigung, …).
- Bei Verstößen im Unterricht Ernährung und Haushalt wird anstelle des Kochunterrichts Theorie gelernt und die Küche organisiert und gereinigt.
- Bei Mobbing, Gewalt und Drohungen werden die Erziehungsberechtigten, BeratungslehrerIn, SchulpsychologIn, Jugendwohlfahrt und in letzter Instanz auch die Polizei